
Am freien Markt gilt „vermietet" als Preisabschlag. Bei uns ist es das Geschäftsmodell: Wir kaufen Ihr Haus oder Ihre Wohnung mitsamt allen Mietverhältnissen — 1:1, diskret und mit Angebot in 48 Stunden.
Wer eine vermietete Immobilie über Portale verkauft, erlebt meist dasselbe: Eigennutzer springen ab, sobald sie „vermietet" lesen. Übrig bleiben Kapitalanleger, die hart rechnen und den berühmten Abschlag von 20 bis 30 Prozent aufrufen.
Wir drehen die Logik um: Als Bestandshalter kaufen wir, um zu vermieten. Ein voll vermietetes Haus mit zuverlässigen Mietern ist für uns kein Risiko, sondern planbare Einnahme ab Tag eins — ohne Angst-Abschlag, ohne Besichtigungstourismus. Eine diskrete Begehung genügt.
Mietverträge, Mieten und Kautionen gehen unverändert über (§ 566 BGB) — niemand muss neu unterschreiben.
Wir kaufen zum Halten. Keine Entmietung, keine Eigenbedarfskündigungen aus unserem Haus.
Nach der Beurkundung informieren wir Ihre Mieter professionell — neuer Ansprechpartner, neue Bankverbindung, fertig.
Ihre Mieter erfahren vom Verkauf erst, wenn alles unterschrieben ist — gemeinsam abgestimmt mit Ihnen.
Die Übertragung läuft rechtssicher über den Notarvertrag — kein offenes Ende für Sie.
Mietliste plus Eckdaten genügen — Sie bekommen eine konkrete Zahl statt einer Portal-Spanne.
Nebenkostenabrechnungen, Handwerker, Mieterwechsel — nach Jahrzehnten darf Schluss sein. Sie verkaufen, wir übernehmen den kompletten Betrieb.
Ein vermietetes Haus geerbt, aber keine Lust auf Vermietung? Wir kaufen mit allen laufenden Verträgen — Sie müssen sich in nichts einarbeiten.
Sie schichten um oder trennen sich von einzelnen Objekten: schnelle, geräuschlose Abwicklung ohne Markt-Sichtbarkeit.
Unsere Bestandsobjekte in Heilbronn, Ilsfeld, Bad Wimpfen, Oberstenfeld, Tamm, Sindelfingen, Leinfelden-Echterdingen, Filderstadt und Stuttgart-Bad Cannstatt haben wir überwiegend vermietet gekauft — und die Mieter sind geblieben.
Genau diese Erfahrung bekommen Sie beim Verkauf: eine Abwicklung, bei der an die Menschen im Haus gedacht ist, nicht nur an die Rendite.
Senden Sie uns die Mietliste — Sie bekommen in 48 Stunden ein Angebot, das Ihre Mieter als Wert behandelt, nicht als Abschlag.
Ja, jederzeit — „Kauf bricht nicht Miete" (§ 566 BGB): Alle Mietverträge gehen automatisch und unverändert auf den Käufer über. Ihre Mieter brauchen weder zuzustimmen noch auszuziehen. Für uns als Bestandshalter ist genau das der Normalfall.
Vor dem Verkauf nicht — es gibt keine Informationspflicht während der Verhandlungen. Nach der Beurkundung informieren wir die Mieter gemeinsam mit Ihnen in einem sauberen Schreiben: neuer Eigentümer, neue Bankverbindung, sonst ändert sich nichts. Diese Erstkommunikation übernehmen wir routiniert.
Am freien Markt liegt der Abschlag oft bei 20–30 %, weil Eigennutzer ausscheiden und Kapitalanleger hart rechnen. Bei uns ist die Logik umgekehrt: Wir kaufen, um zu vermieten — zuverlässige Bestandsmieter mit pünktlichen Zahlungen machen Ihr Objekt für uns wertvoller, nicht billiger.
Kein Ausschlusskriterium. Wir kalkulieren mit den tatsächlichen Mieten und entwickeln behutsam — über Modernisierung und reguläre Anpassungen im gesetzlichen Rahmen, nicht über Verdrängung. Niemand muss ausziehen.
Beim Verkauf eines ganzen Mehrfamilienhauses: nein. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht (§ 577 BGB) entsteht nur, wenn eine vermietete Wohnung erstmals in Wohnungseigentum umgewandelt und dann verkauft wird. Wir prüfen Ihre Konstellation und sagen Ihnen vorab klar, ob das Thema bei Ihnen überhaupt relevant ist.
Mietliste plus Eckdaten genügen. Diskret, unverbindlich — und mit einer Antwort in 48 Stunden.