
Erbengemeinschaften brauchen keinen Makler-Marathon, sondern klare Verhältnisse: Wir kaufen das geerbte Haus im Ist-Zustand, koordinieren mit allen Miterben und zahlen beim Notartermin alle gleichzeitig aus.
Nach einem Erbfall stehen die meisten Gemeinschaften vor denselben Fragen: Behalten oder verkaufen? Wer kümmert sich? Was ist es überhaupt wert? Einer wohnt weit weg, einer will schnell Geld, einer hängt am Elternhaus — und das Haus selbst kostet währenddessen weiter: Versicherung, Heizung, Instandhaltung, oft seit Jahren aufgeschoben.
Der Verkauf an uns macht daraus einen geordneten Vorgang: ein Ansprechpartner, ein verbindliches Angebot in 48 Stunden, ein Notartermin — und der Kaufpreis wird direkt an alle Miterben verteilt. Ohne Besichtigungswochenenden, ohne monatelange Vermarktung, ohne Familienstreit über Zuständigkeiten.
verteilte Wohnorte, Vollmachten, unterschiedliche Zeitpläne — Alltag für uns.
Elternhaus mit Sanierungsstau, voller Keller, alte Möbel — Sie müssen nichts räumen oder richten.
vermietete Einheiten übernehmen wir 1:1, leerstehende sanieren wir selbst.
kein Schild am Haus der Eltern, kein Inserat, keine Nachbarschaftsgespräche.
gesicherte Finanzierung, kein Rücktritt in letzter Minute — wichtig, wenn mehrere Menschen ihre Planung dranhängen.
Ein fairer Direktverkauf erhält Werte, die eine Versteigerung fast immer vernichtet.
Geerbte Häuser sind mehr als Quadratmeter — das wissen wir. Als Bestandshalter aus der Region kaufen wir nicht zum Abriss oder Weiterreichen: Wir sanieren behutsam, halten die Häuser im eigenen Bestand und geben ihnen eine zweite Zukunft.
Für viele Erbengemeinschaften ist genau das der Punkt, an dem aus „eigentlich wollten wir nicht verkaufen" ein gutes Gefühl wird.
Ein Miterbe genügt: Eckdaten senden, in 48 Stunden liegt ein konkretes, verbindliches Angebot auf dem Tisch.
Ja — eine Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam verkaufen. Genau da liegt unsere Stärke: Wir koordinieren mit allen Beteiligten, arbeiten mit Vollmachten und sorgen dafür, dass niemand mehrfach anreisen muss. Ein Notartermin, alle werden gleichzeitig aus dem Kaufpreis ausgezahlt.
Ein konkretes, verbindliches Kaufangebot ist oft genau das, was die Diskussion beendet — statt über hypothetische Werte zu streiten, liegt eine Zahl auf dem Tisch. Und der Direktverkauf ist für alle Beteiligten fast immer besser als die Alternative Teilungsversteigerung, bei der regelmäßig Werte vernichtet werden.
Ja, sehr gerne. Geerbte Häuser haben oft Jahrzehnte an Instandhaltungsstau — das ist unser Kerngeschäft. Sie verkaufen im Ist-Zustand, mitsamt Mietern, vollem Keller und alter Heizung. Räumen, sanieren und modernisieren übernehmen wir.
Für die Einschätzung genügen Adresse und Eckdaten. Für den Verkauf braucht es den Nachweis der Erbfolge (Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll) und die Grundbuchberichtigung — beides koordinieren wir mit dem Notariat. Sie müssen den Ablauf nicht kennen, wir führen Sie durch.
Als Erbe treten Sie in die Fristen des Erblassers ein: Lag der Kauf durch den Verstorbenen mehr als zehn Jahre zurück — oder wurde die Immobilie selbst bewohnt — ist der Verkauf in der Regel steuerfrei. Verbindlich klärt das Ihr Steuerberater; wir liefern die für die Prüfung nötigen Daten.
Diskret und unverbindlich — gerne auch, wenn sich die Erbengemeinschaft noch nicht final einig ist. Ein konkretes Angebot hilft der Entscheidung.